Verbreitung verboten
Folgender Text findet sich in einem Taschenbuch* des Verlages Erich Pabel:
»Unsere Romanserien dürfen in Leihbüchereien nicht verliehen und nicht zum gewerbsmäßigen Umtausch verwendet werden; der Wiederverkauf ist verboten.«
Ein anderes Taschenbuch** ist mit einem ähnlichen Hinweis versehen:
»Von diesem Roman ist auch eine Ausgabe auf dickerem Papier und in Leinen gebunden erschienen, die sich besonders zum Einstellen in Leihbüchereien, Werkbüchereien und Volksbibliotheken eignet. Das Einstellen der vorliegenden Ausgabe in Büchereien ist vom Verlag ausdrücklich untersagt.«
Oho, was bedeutet das? Habe ich mich strafbar gemacht, weil ich die Bücher aus zweiter Hand erstand? Oder zumindest der Händler? Verjähren solche und ähnliche Klauseln, die es ja bekanntermaßen auch bei anderen Trägermedien gibt? Wer weiß es?
…
*Die Geschichte "Lord der Dunklen Welt" / "The Dark World" (Henry Kuttner, 1946) wurde von Lore Strassl übersetzt und erschien im November 1977 in zweiter Auflage in der TB-Reihe Terra Fantasy.
**"Als es noch Menschen gab" / "City" (Clifford D. Simak, 1952). Ein "Weltraum Taschenbuch", erschienen 1964 im Münchner Wilhelm Goldmann Verlag.